Zollstocker Weg 103, 50997 Köln

GÄRTNER:IN WERDEN

Du träumst…

…von einem Schrebergarten?

Dann bist du hier genau richtig. Ein paar Informationen möchten wir dir an dieser Stelle mit auf den Weg geben: Auch wenn wir eine moderne Schrebergartenanlage sind, gelten hier einige Regeln. Das mag dem einen verstaubt vorkommen, bildet aber die Grundlage für eine funktionierende Gemeinschaft. Nimmt man sich die Zeit, sich ein wenig mit der Geschichte der Schrebergärten zu beschäftigen, sind diese Regeln auch durchaus nachvollziehbar.

Die viel belächelte Heckenhöhe rührt zum Beispiel daher, dass die Gartenkolonien Teil der städtischen Parkanlagen sind. Spaziergänger:innen sollen in die Gärten hineinsehen und sich an ihnen erfreuen können. Mit diesem Wissen kann man sich auch selber darüber freuen, wenn der eigene liebevoll gestaltete Rückzugsort zum Ideenfundus für andere wird.

Deine Bewerbung…

…zur Mitgliedschaft auf einen Garten.

    FAQ

    Um einen Garten bewerben und pachten.


    Wo bewerbe ich mich?

    Du kannst dich hier auf der Website direkt online bewerben.

    Was sollte in der Bewerbung stehen?

    Schreib uns einfach ein wenig über dich. Du musst hier nicht dein ganzes Leben runter tippen, aber sag uns, wer du bist und was du machst.

    Bewerbungen mit dem Text „Ich will einen Garten bei euch kaufen“ werden direkt gelöscht.

    Gibt es eine Eingangsbestätigung?

    Nein, wir versenden keine Eingangsbestätigung bezüglich der Bewerbungen. Solltet Ihr euch hier online bewerben, so könnt ihr euch sicher sein, dass uns diese Bewerbung erreicht.

    Gibt es eine Warteliste?

    Nein, wir arbeiten mit keiner Warteliste, da wir dies nicht fair finden. Nur weil jemand auf einer Liste steht, heißt es nicht, dass er zu uns oder dem aktuell freien Garten passt. Somit haben wir uns komplett gegen eine Liste entschieden.

    Wie ist der Ablauf, bis ich einen Garten habe?

    1. Sollte deine Bewerbung uns ansprechen und wir aktuell freie Gärten haben, so werden wir auf deine Bewerbung antworten.
    2. Wir würden ein Kennenlerngespräch mit dir vereinbaren und führen, um zu sehen, ob es hier für beide Seiten passt.
    3. Sollte es für beide Seiten passen, würden wir dir nun den Garten zeigen, den wir aktuell frei haben. In den meisten Fällen ist der aktuelle Pächter auch anwesend. 

    Ein kleiner Hinweis vorweg: Solltest du dich/euch in diesem Garten nicht sehen, bitten wir dich, dies frei zu kommunizieren. Das heißt nicht, dass du jetzt keinen Garten bekommst, sondern dass hier einfach etwas länger gewartet wird, bis der nächste Garten frei wird.

    1. Solltest du deinen Garten gefunden haben, muss der Vorstand dich als Mitglied im Verein beschließen.
    2. Ist die Mitgliedschaft positiv beschlossen worden, bekommst du einen Mitgliedsantrag von uns per Mail zugesandt. Diesen füllst du bitte komplett aus und sendest uns unterschrieben zurück.
    3. Sofern wir den Mitgliedsantrag haben und die Aufnahmegebühr sowie die Mitgliedsgebühr auf unserem Vereinskonto verzeichnen können, unterschreiben wir auch den Antrag und senden dir eine Kopie zu.
    4. Nun würden wir deine Daten an den Verpächter weiterleiten und dich darüber informieren.
    5. 1 bis 2 Tage nachdem deine Daten beim Verpächter eingegangen sind, kannst du dich dort per Mail melden und dich als neuen Pächter für den Garten XYZ vorstellen. 
    6. Nachdem du die Ablöse und/oder Kaution bezahlt hast und das Geld dort eingegangen ist, wird mit dir ein Termin zur Unterzeichnung des Pachtbuches gemacht.
    7. Nach der Unterzeichnung bekommen wir eine Info vom Verpächter, dass du nun im Pachtbuch eingetragen bist und können jetzt mit dir einen Termin ausmachen zur Gartenübergabe.

    Wer entscheidet über meine Aufnahme im Verein?

    Über deine Aufnahme entscheidet der Vorstand.

    Was kostet die Mitgliedschaft?

    Die Aufnahmegebühr beträgt 100,00 € und die Mitgliedschaft 10,00 € pro Quartal.

    Wie bereite ich mich auf das Kennenlerngespräch vor?

    Es wäre natürlich recht sinnvoll, wenn du dir unsere aktuelle Satzung schon mal durchgelesen hast und auch die Gartenordnung sollte dir bekannt sein. Natürlich musst du diese nicht auswendig kennen, aber es ist schon empfehlenswert, wenn du weißt, wie die Regeln in einem Kleingartenverein sind und somit auch weißt, was dich erwartet.

    Wer ist der Verpächter?

    Verpächter ist der Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V..

    Dürfen Freunde, Eheleute o. ä. gemeinsam Pachten?

    Leider ist dies nicht möglich. Es ist nur ein Pächter pro Garten vorgesehen. Freunde, Eheleute o. ä. können aber bei uns im Verein Fördermitglied werden und haben somit auch ein Stimmrecht bei der Jahreshauptversammlung. Bei einem Fördermitglied (also kein Pächter) entfallen die 100,00 € Aufnahmegebühr.

    Was muss ich für einen Garten zahlen?

    Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Der Pachtpreis liegt aktuell bei 0,63 Cent pro m², aber was als Ablöse und/oder Kaution bezahlt werden muss, kann pauschal nicht beantwortet werden. Hierüber entscheidet das Wertgutachten des Verpächters.

    Mein zukünftiger Garten hat Auflagen, wie gehe ich damit um?

    Eine Frist, bezüglich der Erfüllung der Auflagen, wird euch bereits beim Unterzeichnen des Pachtbuches mitgeteilt. Die Fristen sind immer recht großzügig angesetzt und somit durchaus machbar.

    Was passiert, wenn ich die Frist zur Auflagenerfüllung nicht einhalte?

    Diese Frist sollte eingehalten werden. Kommt es hier zu Schwierigkeiten, ist der Vorstand umgehend zu informieren. Sollte die Frist nicht eingehalten werden und der Vorstand nicht darüber informiert werden, kann es vom Verpächter zu einer Kündigung kommen.

    Muss ich das erste Jahr direkt Gemeinschaftsarbeit leisten?

    Nach dem Vorstandsbeschluss vom 06.02.2024 ist die Gemeinschaftsarbeit für das aktuelle Jahr zu leisten, wenn dein Pachtbuch vor dem 01.07. unterschrieben wurde. Solltest du nach dem 01.07. unterschrieben haben, bist du für das aktuelle Jahr befreit.

    Muss ich Geräte des scheidenden Pächters bei der Gartenübernahme übernehmen?

    Dies ist natürlich kein Muss, aber meistens recht sinnvoll. Da der scheidende Pächter meist mit diesen Sachen nichts mehr anfangen kann, versucht er es für einen erschwinglichen Preis, diese Geräte zu veräußern. Da du wahrscheinlich eher wenige oder keine Geräte hast, ist dies meist eine super Lösung für beide Seiten.

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